Durch die verschiedenen Schwerpunkttätigkeiten unserer Anwälte ist sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen eine umfassende Beratung und Prozessvertretung sichergestellt.

Insolvenzrecht (RA Jan Theo Baumann, Fachanwalt für Insolvenzrecht)

Unsere Leistungen für Schuldner:

  • Außergerichtliche Schuldenbereinigung
  • Vorbereitung und Einleitung von Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Vorbereitung, Einleitung und Begleitung von Regelinsolvenzverfahren
  • Erarbeitung von Insolvenzplänen
  • Begleitung von Unternehmensan- und -verkäufen vor und in der Insolvenz

Unsere Leistungen für Gläubiger:

  • Anfechtungsrecht
  • Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzstrafrecht
  • Gläubigervertretung im Insolvenzverfahren
  • Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
  • Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren
  • Feststellungsverfahren über die Deliktseigenschaft einer Forderung
  • Einleitung von Verfahren zur Versagung der Restschuldbefreiung
  • Insolvenzverwalterhaftung
  • Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz

Arbeitsrecht (RA Jan Theo Baumann, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Das Arbeitsrecht ist ein sehr umfassendes Rechtsgebiet, deren Schwierigkeit sich aus der Vielzahl und der Verteilung der Regelungen auf verschiedene Rechtsgrundlagen ergibt. Von Gesetzen wie dem Kündigungsschutzgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz oder dem Mutterschutzgesetz hat jeder schon gehört. Für die Lösung vieler Problemstellungen ist aber auch die Kenntnis von Nebengesetzen, Gerichtsentscheidungen, Tarifverträgen sowie den europarechtlichen Vorgaben erforderlich.
Unser Tätigkeitsbereich umfasst dabei im individuellen Arbeitsrecht u.a.:

  • Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführungsverträgen
  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnungen
  • Änderungskündigungen
  • Kündigungen
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Fragen zu Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit
  • Teilzeitarbeitsverhältnisse und Befristungen
  • Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse („400-Euro-Jobs“)
  • Outsourcing und Arbeitnehmerüberlassung
  • Zeugnisgestaltung und Zeugnisprüfung
  • Klärung individueller Einzelfragen (z.B. Arbeitszeitgestaltung, Urlaubs- und Zahlungsansprüche)

Als Arbeitgeber oder Betriebsrat unterstützen wir Sie auch in allen kollektivrechtlichen sowie tarifrechtlichen Fragestellungen, wie z.B. bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Einhaltung der Mitwirkungsrechte, der Umsetzung von tarifvertraglichen Vorgaben sowie der Durchführung von Einigungsstellen- oder Beschlussverfahren. Auch im Bereich der Restrukturierung stehen wir Ihnen gern bei der Gestaltung von Interessenausgleich und Sozialplan, aber auch bei der Planung und der praktischen Umsetzung einer Rationalisierungsmaßnahme zur Seite.

Allgemeines Vertragsrecht - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verträge bestimmen unser Wirtschaftsleben, vom Kauf eines Brötchens bis zur Unternehmensakquisition. Mit Verträgen sind Rechte und Pflichten auf beiden Seiten verbunden, die in vielen Fällen nicht mal den Beteiligten genau bekannt sind. Welche Pflichten das bei welchen Verträgen sein können, erfahren Sie bei uns.

Allgemeine Geschäftsbedingungen machen das Leben leichter. Sie sind eine besondere Art von Verträgen, die für eine Vielzahl gleichartiger Geschäfte bereits vorformuliert sind. Da hierbei die Gefahr einseitiger Benachteiligung groß ist, gibt das Gesetz einige wichtige Rahmenbedingungen vor. Das führt zu dem Risiko, dass Sie unwirksame AGB verwenden können, ohne es zu wissen. Wir sagen Ihnen, was Sie bei dem Einsatz von AGB beachten müssen und welche Klauseln unwirksam sein können.

Wirtschaftsrecht

Außer in den Spezialgebieten sind wir für Sie selbstverständlich auch in den allgemeinen Bereichen des Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht tätig.
Wir beraten Sie in der inneren Organisation, den Rechten und Pflichten der Gesellschafter und Geschäftsführer und erarbeiten die für Ihre Bedürfnisse passende Gesellschaftsform. Durch unser interdisziplinäres Team können wir auch betriebswirtschaftliche und steuerliche Fragen mit berücksichtigen und auf diese Weise unsere Mandanten umfassend betreuen.
Unsere Kanzlei steht Ihnen des Weitern bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kooperations-, Handelsvertreterverträgen und sonstigen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen gerichtlich und außergerichtlich zur Seite.

Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmenskauf

Wir beraten Sie als Kunde, Geschäftspartner, Handelsvertreter oder als Firma.

  • Was ist die Prokura?
  • Wann besteht eine Handlungsvollmacht?
  • Wer und was wird im Handelsregister verzeichnet?
  • Welche Rechte hat ein Handelsvertreter?
  • Wie unterscheidet sich der Handelskauf vom herkömmlichen Kauf?
  • Welche Bilanzierungsgrundsätze sind für die Erstellung des Jahresabschlusses wichtig?
  • Was sind die wichtigsten Buchführungsgrundsätze?
  • Welche Aufbewahrungspflichten bzw. Hinweispflichten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG) sind zu beachten?
  • Wann ist eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) / ein Betriebsvermögensvergleich zu erstelle

Gesellschaftsrecht

  • Die Wahl der Unternehmensform im Hinblick auf Haftung, Steuer, Kapitalbeschaffung, Arbeitsrecht, Organisation und Rentabilität.
  • GmbH-Recht. Rechte, Pflichten und Haftung des GmbH-Geschäftsführers.
  • Handelsrecht und Gesellschaftsrecht mit seiner Wirkung auf den gesamten Geschäftsbereich eines jeden Unternehmens.
  • Handelsbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht.
  • Rechte der Gesellschafter gegenüber der jeweiligen Gesellschaft, gegenüber anderen Gesellschaftern oder Gesellschaftsgruppen.
  • Beratung und Abwicklung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
  • Umstrukturierungen und strategischen Entscheidungen
  • Krisenmanagement, Insolvenzberatung, Gläubigerschutz, Unternehmenssicherung, Unternehmersicherung

Bau- und Architektenrecht

Im Bau- und Architektenrecht helfen wir Ihnen bei allen auftretenden rechtlichen Problemen in Bereichen wie dem Bauvertragsrecht (VOB/B- und BGB-Werkvertrag), dem Bauträgerrecht, dem Bauversicherungsrecht, dem Bauinsolvenzrecht, dem Architekten- und Ingenieurrecht, dem Vergaberecht, dem öffentlichen Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) sowie dem Bauprozessrecht.

Landwirtschaftsrecht

Unser Auftritt auf der Landwirtschaftsmesse 2010

Die speziellen Regelungen für die Landwirtschaft finden einerseits ihren Niederschlag in der Höfeordnung, spezielle agrarrechtliche Regelungen finden sich aber auch auf allen Ebenen der Gesetzgebung einschließlich der europarechtlichen Regelungen über Bundesrecht und verschiedene landesrechtliche Vorschriften.

Diese betreffen in der Regel alle Belange des landwirtschaftlichen Betriebes bezogen auf die landwirtschaftliche Produktion, das Bauen im Außenbereich und die Regelungen zur Hofnachfolge.
Für die beratende anwaltliche Tätigkeit spielen die besonderen Gegebenheiten der Landwirtschaft und des landwirtschaftlichen Betriebes, insbesondere bei der Gestaltung von Verträgen eine große Rolle. Dabei ergeben sich die wesentlichen Gebiete des Agrarrechts beispielhaft in folgenden Bereichen:

Erb- und Höferecht

  • Hofnachfolge
  • Hofübergabeverträge
  • Abfindung weichende Erben
  • Nachabfindungen


Land- und Pachtrecht

  • Pachtverträge
  • Kündigung
  • Rückgabe der Pachtsache


Öffentliches Recht

  • Allgemeine Baugenehmigung
  • Umnutzung
  • Spezielle Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien


Umweltrecht

  • Immission für Düngung, Pflanzenschutz, Lärm
  • Auswahl von Wasserschutzgebieten
  • Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen


Subventionen/Agrarförderung

  • Milchquote
  • Prämienansprüche
  • Kontingente


Jagdrecht

  • Jagdpachtverträge
  • Regulierung von Wildschäden
  • Jagdprüfung/Ausbildungslehrgänge


Durch die unmittelbare bäuerliche Abstammung ist neben der jahrelangen speziellen Tätigkeit auf diesem Gebiet ein besonderer Sachbezug nachhaltig gewährleistet.

 

Jagd- und Waffenrecht

Die Jagd unterliegt heute zahlreichen Regulierungen und Beschränkungen. Diese beziehen sich u. a. auf den Schutz des Wildes, die Weidgerechtigkeit und den Gebrauch von Jagdwaffen. Als Jagdschein-Inhaber und Hundeführer sind RA Jan Theo Baumann die Probleme der Jäger, Jagdpächter und Geschädigten vertraut. Des Weiteren ist Herr RA Baumann Jagdrecht-Referent beim Jungjägerlehrgang der Kreisjägerschaft Kleve.

Im Waffenrecht, welches einen angemessenen Ausgleich zwischen den Sicherheitsbelangen des Staates und den berechtigten Interessen legaler Waffenbesitzer bieten soll, erhalten Sie bei uns umfassende rechtliche Beratung und Vertretung.

Einige Mitarbeiter der Kanzlei auf der Jagd

Familien- und Erbrecht

Familienrecht umfasst als Schwerpunkte Eherecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Umgangsrecht und Sorgerecht. Aber auch darüber hinaus ist dieses Rechtsgebiet so komplex, umfangreich und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet, dass bei folgenden Fragen eine Beratung und Vertretung durch eine/n fundierte/n Rechtsanwalt/anwältin meist unerlässlich ist:

  • Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken ?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich während bestehender Ehe ?
  • Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung ?
  • Wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen ?
  • Was wird aus Haus, Wohnung und Vermögen ?

Kerstin Rupin-Friedrichs

Ihre Ansprechpartnerin im Familienrecht: Rechtsanwältin Kerstin Rupin-Friedrichs

Erbrecht

Das Erbrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch die Vermögensrechte und Vermögenspflichten aus Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person übergeht.

Die Problemfelder in diesem Bereich sind vielfältig. Es gibt Fragen zum Testament, zu den Themen Erbe, Erbeinsetzung, Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfähigkeit, Erbfall, Erbfallschulden, Erbfolge, Erblasser, Erbrecht, Erbschaft, Erbschaftsbesitzer, Erbschaftskauf, Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer), Erbschein, Erbteil, Erbunwürdigkeit, Erbvertrag, Erbverzicht, usw.

Dabei handelt es sich gerade beim Erbrecht um ein Gebiet, mit dem der juristische Laie schlecht vertraut ist, bei dem aber Informationsmangel zu teuren Fehlentscheidungen führen kann.

Verkehrsrecht (RAin Silvia Traute, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Der Alltag im Straßenverkehr stellt verschiedenste Anforderungen an den Autofahrer und kann vielfältige Fragen und Probleme aufwerfen.
Wir setzen Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall gegenüber der gegnerischen Versicherung durch.
Wir führen die gesamte Korrespondenz und helfen bei Reperaturschäden, Totalschäden, bei Personenschaden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden).
Ferner helfen wir bei Problemen mit der eigenen Kfz-Versicherung, beim Autokauf, Kfz-Leasing und Reperatur.

Ihre Ansprechpartnerin im Verkehrsrecht: Rechtsanwältin Silvia Traute

Sozialrecht

Sozialrecht betrifft uns alle nahezu täglich, denn es regelt im Wesentlichen die Ansprüche und Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, aus dem Versorgungs- und Fürsorgerecht. So sind z.B. Leistungen zur finanziellen Absicherung wie Krankengeld, Arbeitslosengeld und Altersrenten erfasst.
Damit das Sozialrecht jedoch im Alltag greift, ist es wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert sind. Wir möchten Ihnen dabei mit kompetenter Beratung zur Seite stehen.

Inkasso und Zwangsvollstreckungsrecht

Die Zwangsvollstreckung ist das Mittel, um sogenannte titulierte Ansprüche durchzusetzen/beizutreiben.
Tituliert ist ein Anspruch zum Beispiel, wenn ein Gericht ein Urteil gefällt hat, indem ein Anspruch zugesprochen wird. Ein Titel liegt beispielsweise aber auch bei einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid oder einem Notarvertrag mit Unterwerfungsklausel vor.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung können Probleme auftreten, etwa weil sich der Schuldner dagegen wehrt. Die Zwangsvollstreckung folgt allerdings ganz allgemein bestimmten Vorschriften, so dass es durchaus sinnvoll ist, die Zwangsvollstreckung ganz grundsätzlich einem Rechtsanwalt zu überlassen. Wir begleiten Sie auch im Falle des Obsiegens noch gerne weiter durch die Zwangsvollstreckung und arbeiten für Sie mit dem Gerichtsvollzieher zusammen.

Unter Inkasso dagegen versteht man dagegen allgemein den Einzug von Forderungen, die noch nicht tituliert sind. Sie haben eine Geldforderung gegen eine andere Person oder Firma zum Beispiel aus einem Kaufvertrag und ihr Gegenüber weigert sich zu zahlen?
In vielen Fällen führt die Einschaltung eines Rechtsanwalt, der mit der Geltendmachung der Forderung betraut wird dazu, dass Ihr Schuldner seiner Schuld begleicht, ohne dass ein gerichtliches Verfahren nötig wird.

Team Inkasso

Das Team im Bereich Inkasso und Zwangsvollstreckung
Rechtsanwältin Ursula Wetzold (rechts) und Rechtanwaltsfachangestellte Birgit Schlephack

Sanierungsberatung

Die Ursachen für eine unternehmerische Krise sind meist sehr unterschiedlich – sie führen jedoch zum gleichen Ergebnis. Oftmals steht man allein vor seinen Gläubigern, die weder die Zeit haben noch die Hintergründe verstehen, warum diese Krise gemeistert werden kann.
Nach unserer Erfahrung kann fast jede Krisensituation mit Maßnahmen wie Kostensenkung, anpassen der Betriebsgröße und dem Goodwill der Gläubiger bewältigt werden. Wenn dann noch mit geeigneten Marketingmitteln der Umsatz wieder erreicht oder ausgebaut werden kann, dann kann fast jedes Problem gelöst werden.
Wichtig hierbei ist die Rolle eines Vermittlers zwischen Unternehmer und Gläubigern. Hier verfügt Rechtsanwalt Baumann als Fachanwalt für Insolvenzrecht und Mediator über erhebliche Kompetenz.

Ordnungswidrigkeitenverfahren und Verkehrsstrafen

Eine Ordnungswirdrigkeit ist eine Gesetzübertretung, für die als Ahndung nur eine Geldbuße vorgesehen ist. Hierunter fallen vor allem Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder Verletzungen der Meldepflicht. Bei diesen häufig auftretenden Fällen beraten und vertreten wie Sie vollumfänglich, u. a.

  • bei drohendem Fahrverbot
  • Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkei
  • Rotlichtverstößen

Wir beraten Sie im Verkehrsstrafrecht und in allen Führerschein- und Fahrerlaubnissachen.

Verwaltungsrecht

Unser erstes Ziel ist es für unseren Mandanten eine einvernehmliche Lösung mit der Behörde zu erzielen. Wenn dies nicht gelingt vertreten wie die Interessen vor dem Verwaltungsgericht.

Miet-, Leasing-, und Wohneigentumsrecht

Wir vertreten sowohl Mieter und Vermieter als auch die Parteien einer Wohneigentümergemeinschaft.
Wir helfen bei der Vertragsgestaltung, z.B. der Verwendung wirksamer Klauseln zu Schönheitsreparaturen, Durchführung von WEG-Veranstaltungen sowie bei der Durchsetzung von Vermieterrechten wie z.B. Kündigungen und Räumungsklagen.
Ebenso setzen wir uns für die Rechte der Mieter ein und helfen bei Mietmängeln, Abwehr von Kündigungen und Fragen zu Heiz- und Nebenkosten.

Versicherungsrecht

Wir vertreten Ihre Interessen in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten, führen Prozesse und beraten Sie schon im Vorfeld umfassend zu versicherungsrechtlichen Fragen; dies bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten

Strafrecht

Sie werden sich in der Regel mit der Suche nach einen Strafverteidiger befassen, wenn Ihnen durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft mitgeteilt wurde, dass gegen Sie ermittelt wird. Spätestens jetzt sollten Sie sich an einen Strafverteidiger wenden. In vielen Fällen mag es aber ratsam sein, dies schon davor zu tun.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt gilt die Empfehlung, dass Sie, wenn überhaupt, zumindest keine unbedachten Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden machen sollten, da Ihnen diese Angaben später entgegengehalten werden können.

Oft empfiehlt es sich erst einmal von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, da es nur in wenigen Fällen sachdienlich ist, sich vorab zu äußern. Dies gilt auch, wenn Sie persönlich die Empfindung haben, dass Ihnen ein großes Unrecht widerfährt. Da die meisten Betroffenen zum ersten Mal mit Ermittlungsbehörden konfrontiert werden, befinden sie sich in einer äußerst belastenden Stresssituation. Je nach Einzelfall kann diese Situation auch noch durch die Wirkung von Alkohol oder anderen Substanzen verstärkt sein, was die Betroffenen zu unbewußt oder auch bewußt falschen Angaben verleiten kann. In jedem Fall sind dies aber Faktoren, die dem Betroffenen eine objektive Beurteilung der Sachlage und eine darauf angemessene Reaktion nahezu unmöglich machen.

Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediation bezeichnet die Anwendung der Mediation im Rahmen wirtschaftlich motivierter Konflikte.
Wirtschaftsmediation findet daher statt bei inner- als auch zwischenbetrieblichen Konflikten oder Zahlungsstreitigkeiten. Mit einem Master-Degree in Mediation steht Ihnen Rechtsanwalt Baumann als ihr Berater in diesem Bereich zur Verfügung.

Bank-und Kapitalmarktrecht

Dieses Rechtsgebiet stellt sich als sehr komplex dar, weil es sich aus zwei völlig unterschiedlichen Komponenten zusammensetzt.

 

Das tief im Bürgerlichen Gesetzbuch verwurzelte Bankrecht blickt auf eine langeTradition zurück und ist sehr breit aufgefächert. Europäische Vorgaben und immer neue Bankangebote erzwingen eine fortlaufende Aktualisierung.

 

Das Kapitalmarktrecht hingegen ist ein noch neues und spezielles Rechtsgebiet, das in der jüngsten Vergangenheit eine stürmische Entwicklung durchlaufen hat. Internationale Bilanzskandale und das Platzen der Spekulationsblase an den Finanzmärkten sorgten für eine beispiellose Regulierungswut und nur schwer zu durchschauende Neuregelungen. Daneben werden seit einigen Jahren auf den Kapitalmärkten immer kompliziertere Anlageprodukte vertrieben, die für die meisten Anleger kaum verständlich sind.

 

All das führt dazu, dass sich Anleger nur schwer alleine zurechtfinden. Erschwerend kommt hinzu, dass einige Finanzdienstleister diese Unsicherheit und Unwissenheit ausnutzen und den Anlegern zu Investitionen raten, die nicht ihrem Anlegerprofil entsprechen.

 

Wir stehen Ihnen in allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Kapitalanlagen zur Seite. Ob Sie nun durch eine Falschberatung finanzielle Verluste erlitten haben oder von der Insolvenz des Bankhauses Lehmann betroffen sind, wir verhelfen Ihnen in Streitfällen zu Ihrem Recht.

 

Gläubigerberatung

Die Insolvenzordnung schränkt die Rechte der Gläubiger zur Durchsetzung ihrer einzelnen Forderungen ein und macht daher um so mehr ein abgestimmtes, effektives und vor allem schnelles Handeln im Insolvenzfall erforderlich. Nur können die dem Gläubiger verbleibenden Rechte durchgesetzt werden.

Bei Beginn einer Geschäftsbeziehung als auch in deren weiteren Verlauf sollte jeder Unternehmer die jederzeit denkbare Insolvenz seines Vertragspartners berücksichtigen und sein Geschäft entsprechend betreiben. Hält der Gläubiger die Insolvenz seines Schuldners aufgrund konkreter Umstände für möglich und sind seine Forderungen nicht hinreichend besichert so droht bei Insolvenz des Vertragspartners, die Anfechtung bereits erhaltener Zahlungen oder etwaiger Besicherungen.

Hier kommt der Durchsetzung von Eigentumsvorbehaltsrechten, Prüfung und Abwicklung von Gläubiger-Pool-Vereinbarungen sowie ggfs. die Realisierung persönlicher Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und sonstiger Dritter besondere Bedeutung zu.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Jan Theo Baumann verfügt über langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung entsprechender Forderungen sowohl gegenüber Insolvenzverwaltern als auch persönlich haftenden Schuldnern und sonstigen Drittbeteiligten.

Unsere Leistungen umfassen hier insbesondere:

Forderungsinkasso und Forderungsmanagement
Insolvenzfeste Titulierung von Forderungen
Gläubigervertretung im Insolvenzverfahren / Forderungsanmeldung
Feststellungsklagen für den Gläubiger gegen den Schuldner im Insolvenzverfahren
Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung
Vertretung gegenüber Insolvenzverwaltern

Insolvenzanfechtung

Vom Insolvenzverwalter zur Generierung von Masse geltend gemachte Anfechtungsansprüche gehören mittlerweile - zum Leidwesen jedes Lieferanten, Vermieters, Leasinggebers, ja sogar Beraters (Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) , der in der Krise beraten hat – zu den „ungeliebten“ Überraschungen, die das Insolvenzrecht zu bieten hat.

In Zeiten vieler, aber häufig wenig massehaltiger Verfahren gelingt es meist nur durch das Auffinden von Anfechtungsansprüchen ein Verfahren zu eröffnen.

Präzise Kenntnisse der maßgeblichen Rechtsvorschriften, der differenzierten Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung und der Beweiserleichterungen, namentlich wie diesen zu begegnen ist, sind für die erfolgreiche Durchsetzung von Gläubigerinteressen und Abwehr geltend gemachter Anfechtungsansprüche daher ebenso unerlässlich wie eine akribische Aufarbeitung des jeweils zu Grunde liegenden Lebenssachverhalts.

Ihr kompetenter Ansprechpartner auf diesem Gebiet ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Jan Theo Baumann.

 

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