Innerhalb welchen Zeitraums bekomme ich einen Gesprächstermin?
In der Regel kann ein Beratungstermin innerhalb der nächsten 5 Werktage in unserem Hause stattfinden.
Muss ich als mittelloser Schuldner die Kosten tragen, oder kann ich staatliche Hilfe in Anspruch nehmen?
Zuerst benötigen Sie eine Bescheinigung einer örtlichen Schuldnerberatungsstelle (z.B. Caritas Kleve http://www.caritas-kleve.de/58342.html ), dass dort die Wartezeit für eine Beratung mehr als sechs Monate beträgt. Zuzüglich zu dieser Bescheinigung besorgen Sie bitte aktuelle Einkommensnachweise Ihres Haushalts und eine Kopie Ihres Mietvertrags. Diese Unterlagen nehmen Sie dann bitte mit zur Rechtsantragsstelle Ihres zuständigen Amtsgerichts (am Wohnort), und füllen dort einen Antrag auf Beratungshilfe aus. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte.
Welche Unterlagen muss ich zum ersten Insolvenzberatungsgespräch mitbringen?
Bitte bringen Sie von jeder Person oder Firma, die Forderungen gegen Sie hat, oder von der Sie annehmen, es könnte noch eine Forderung bestehen, ein Schreiben mit vollständiger Anschrift und dem Aktenzeichen mit! Bitte fertigen Sie keine Gläubigerlisten selbstständig an.
Können Eheleute ein gemeinsames Insolvenzverfahren durchführen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine höchstpersönliche Angelegenheit.
Nach einer Pfändung hat die Bank mir das Konto gekündigt. Wo bekomme ich nun ein neues Konto?
Aufgrund der Eigenverpflichtung der Banken sind diese gehalten für jeden Bürger, der es beantragt, ein Habenkonto – also ein Konto ohne Überziehung – einzurichten, bzw. zu führen. Leider verweigern aber einige Banken jedoch oftmals, verschuldeten Personen ein Konto zu gewähren. Hier können wir sofortige Abhilfe schaffen. Wir haben mit einer Großbank eine Rahmenvereinbarung, dass grundsätzlich alle unsere Mandanten dort ein Konto (auch Online-Banking möglich) erhalten.
Wieviel bleibt von meinem Einkommen im Verbraucherinsolvenzverfahren übrig?
Sie (und Ihre Familie) behalten den sog. pfändungsfreien Anteil nach der Tabelle zu § 850 c ZPO i.V.m. § 850 a ZPO. Hier finden sie unseren automatischen Pfändungsrechner
